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Autor |
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Tris
newbie

Geschlecht: 
Alter: 30
Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 11
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Verfasst am:
23.01.2016, 13:23 CB1 als Oldtimer? |
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Hallo,
wollte mal schnell fragen ob jemand ne Idee hat wie aussieht mit ner 89er CB1 und ner Oldtimer-Zulassung?
Wenn die 30 Jahre rum sind, wie stehen dann die Chance für die CB1?
MfG
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Fette Plunse
advanced newbie


Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 21.08.2010
Beiträge: 89
Wohnort: 24xxx

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Verfasst am:
25.01.2016, 20:10 (Kein Titel) |
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Prinzipiell wird es natürlich möglich sein, nur ob es Sinn macht-
der steuerliche Vorteil greift erst ab ca 750Kubik,
die Maschine muss original sein, lediglich Zubehöranbauteile aus den ersten Zulassungsjahren sind gestattet, die man gegebenenfalls nachweisen muss, weil die ja nicht zwingend jedem Prüfer bekannt sein können.
Dann die Kosten für den Gutachter, neue Papiere, ein neues Kennzeichen...welches dann noch größer als normal ausfallen wird.
Bei PKW sind dann teilnahmen an Oldtimertreffen Pflicht um das Kulturgut der Allgemeinheit zugänglich zu machen,
da weiß ich jetzt nicht wie sich das bei Einspurfahrzeugen gestaltet.
Mir fällt kein guter Grund ein sich das ans Bein binden und warum das Sinnvoll sein könnte!?
Dagegen könnte man so u.U. technische Verbesserungen vornehmen die up-to-date sind, uuund einfach nur Spaß haben.
_________________ TRIUMPHaler Gruß Ralf
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joybiker
semiprofi


Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 07.04.2012
Beiträge: 294
Wohnort: ganz weit im Westen

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Verfasst am:
27.01.2016, 20:30 (Kein Titel) |
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Hallo,
vorweg: ungern betätige ich mich als "Besser-wissi" ... doch, im Prinzip gilt das, was Ralf hier gerade schrieb.Allerdings mit der Einschränkung - nur bei Anmeldung von 1 Oldtimer-Motorrad (mind. 30 Jahre alt-weitgehend Originalzustand).
Bei Anmeldung und Betrieb von max. 3 Fahrzeugen (in Österreich sogar Fahrzeugtypen gemischt=PKW +Motorrad.. soweit mein Info-Stand aktuell ist..)ändert sich die Betrachtung erheblich: 1. Es wird das ccm größte einzutragende Fahrzeug als zu versteuerndes Fahrzeug berechnet, 2. die Pflicht-Unfallversicherung (Haftpflicht) wird einmalig pro Jahr- entsprechend der Oldtimer-Versicherung Police erhoben.Eine TÜV-Vorführung entfällt generell nach Erhalt der Oldtimerzulassung gänzlich...hier vertraut der Gesetzgeber auf die bei Oldtimerenthusiasten zumeist vorhandenen technischen Kenntnisse und deren pflegende Zuverlässigkeit.
Vorteile der Oldtimer-Zulassung: der Besitzer kann max. drei Oldtimer-Motorräder mittels einem Kennzeichen (wechselweise !) bewegen - braucht nie mehr zum TÜV etc.
Nachteile: Jedes der Oldtimerfahrzeuge muss einen sog Oldtimer-Pass o.ä. besitzen= ca. 125 Euro pro Maschine und Gutachten; ggf. (sog. Ermessungsbetrachtung der Zulassungsbehörde) muss der Halter ein sog. Fahrtenbuch führen - reine Formsache;ggf. werden diese - bei "Nicht-Form-gemäßes-Ausfüllen "eingezogen" und die erteilte Genehmigung widerrufen.
Dies geschieht nur sehr selten bei Verdacht auf gewerbsmässigen Missbrauch und nach Vorlage und anschließender Bemängelung des Fahrtenbuches; z.B. fehlende Einträge über einen längeren Zeitraum.
Also - der Nutzer kann auch "Probe-und Einstellfahrten" in's Fahrtenbuch eintragen.Sollte sich aber davor hüten einen Urlaubstrip mit dem Oldtimer ins entferntere Ausland zu planen.Sowas gilt NICHT als Pflege von Kulturgut ... es sei denn, der Teilnehmer einer Oldtimer-Veranstaltung kann seine Einladung/VeranstaltungsProgramm etc. vorweisen.
Für mich persönlich ist das Oldtimer-Kennzeichen (Wechselkennzeichen) die einzig praktikable Möglichkeit meine diversen alten Motorräder kostengünstig zu bewegen.Besonders da hierbei ja die Gebühren für die 2jährigen TÜV-Prüfintervalle wegfallen..x 3 multipliziert !
Ein weiterer Vorteil ist das erweiterte Gutachten an sich: Hierdurch hat der Besitzer quasie schwarz-auf-weiss ein Wertgutachten in der Hand, welches bei Streitigkeiten über den Unfall-Restwert (!) der von den Versicherungen zumeist äußerst niedrig angesetzt wird, sehr hilfreich ist...
Gruß Christoph
P.S.: wer neueste Kenntnisse über Oldtimer-Kennzeichen etc. besitzt, sollte dies hier vermelden.
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Fette Plunse
advanced newbie


Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 21.08.2010
Beiträge: 89
Wohnort: 24xxx

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Verfasst am:
28.01.2016, 13:07 (Kein Titel) |
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An den Fragesteller TRIS: konkretisiere deine Fragestellung,
denn eigentlich wäre diese bereits erschöpfend mit einem JA beantwortet gewesen )
@ Joybiker Christoph:
WO war da denn der Besserwisser?
Hast halt ergänzende Angaben gemacht (zu denen es im Prinzip gar keine Fragestellung gab )
...natürlich steht es ihm frei 2 weitere CB1 (oder andere 30 jahre alte Kfz) zu kaufen und das von dir beschriebene 07er Verfahren für sich an zu wenden...
Ansonsten, wenn DIE das nicht wissen:
http://www.tuev-nord.de/de/motorrad/oldtimer-3001.htm
http://www.dekra.de/de/zulassung
...wobeiiii... bei einer Begutachtung hierfür ist sicherlich eine ähnliche Streuung der Ingeneurskunst zu erwarten als wenn man regulär zur fälligen Prüfung vorstellig wird.
und für die 07er Zulassung hier noch etwas
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/das-rote-oldtimer-kennzeichen
_________________ TRIUMPHaler Gruß Ralf
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